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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der Selling Homes Immobilien GmbH


Diese AGB´s der Firma Selling Homes Immobilien GmbH, im folgenden Selling Homes bezeichnet, bilden einen integrierenden Bestandteil jeglicher Angebote, Kostenschätzungen und sonstiger rechtsgeschäftlicher Erklärungen von Selling Homes sowie der von ihr abgeschlossenen Maklerverträge.
 

1.    Objekt-Angebote von Selling Homes sind freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen. Es kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Irrtümer werden vorbehalten. Die Vervielfältigung dieser Daten einschließlich Nutzung oder Einspeisung in Online-Dienste, Datenbanken oder Websites durch unberechtigte Dritte ist untersagt und wird im Falle des Zuwiderhandelns von Selling Homes gerichtlich verfolgt. Der Download oder der Ausdruck ist jedoch zum persönlichen Gebrauch gestattet. Für die Angaben, die auf Informationen der über Objekte Verfügungsberechtigten beruhen, wird ebenso keine Gewähr geleistet wie für Ausmaß, Eignung und Beschaffenheit der Objekte, von denen sich der Anbotsempfänger persönlich überzeugt.
 

2.    Teilt ein Anbotsempfänger nicht binnen 14 Tagen mit, ein angebotenes Objekt sei ihm bereits als verkäuflich oder vermietbar bekannt, so anerkennt er die Namhaftmachung durch die Firma Selling Homes.
 

3.    Selling Homes darf sowohl für den Verkäufer bzw. Vermieter als auch für Käufer/ Mieter entgeltlich tätig sein.
 

4.    Falls im Einzelfall nicht anderes vereinbart wird, gelten die in der Immobilienmaklerverordnung BGBl II 1996/297 idgF angeführten Höchstprovisionssätze zuzüglich 20 % USt. als vereinbart. Provisionspflicht entsteht durch Namhaftmachung und wird mit dem Abschluss des Vertrages zwischen Anbotsempfänger und dem über das Objekt Verfügungsberechtigten wirksam. Nachträgliche Vertragsauflösung oder -abänderung berührt die Provisionspflicht nicht. Der volle Provisionsanspruch steht auch zu, wenn ein Vertrag zu vom Angebot abweichenden Bedingungen oder über ein anderes Objekt des von Selling Homes nachgewiesenen Vertragspartners abgeschlossen oder in zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang innerhalb von drei Jahren durch einen oder mehrere Folgeverträge erweitert oder ergänzt wird.5. Jede Bekanntgabe der von Selling Homes angebotenen Objekte oder namhaft gemachten Interessenten durch den Anbotsempfänger an Dritte bedarf vorheriger Zustimmung von Selling Homes. Wird ein Vertrag über ein von Selling Homes angebotenes Objekt nicht mit dem Anbotsempfänger, sondern mit einem Dritten, dem es der Anbotsempfänger bekannt- oder weitergegeben hat, abgeschlossen, so haftet der Anbotsempfänger für die Selling Homes hiedurch entgangene Vermittlungsprovision.
 

5.    Alleinaufträge für Objektvermietung/-verkauf müssen befristet sein; sie verlängern sich jedoch stillschweigend um jeweils einen Monat auf maximal sechs Monate, wenn sie nicht binnen 14 Tage vor Ablauf gekündigt werden. Wird ein Alleinauftrag erteilt, dann sind alle direkten oder durch andere Makler benannten Interessenten an Selling Homes zu verweisen; versäumt dies der Auftraggeber, so haftet er für die Gesamtprovision. Ein Anspruch auf die Gesamtprovision entsteht auch, wenn der Auftraggeber den Vertragsabschluss mit einem nachgewiesenen Interessenten ohne wichtigen Grund verweigert.
 

6.    Der Auftraggeber verpflichtet sich, Selling Homes prompt vom Abschluss eines Vertrages samt dem wesentlichen Vertragsinhalt, insbesondere Höhe des Kaufpreises bzw. Mietzins sowie Ablösezahlungen, zu informieren. Über Aufforderung hat der Auftraggeber Selling Homes eine entsprechende Kopie der Vertragsurkunde zur Verfügung zu stellen.
 

7.    Aufträge für Immobilien-Beratungsleistungen werden von uns ausschließlich schriftlich entgegengenommen. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von Selling Homes bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang, die Fristen und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von Selling Homes sind freibleibend und unverbindlich.9. Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei Selling Homes gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch Selling Homes zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen.10. Der Auftraggeber wird Selling Homes unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
 

8.    Fakturierte Provisionen oder Honorare sind vom Rechnungsempfänger – wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – prompt nach Rechnungserhalt an Selling Homes zu bezahlen. Selling Homes ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen von 8 % p.a., berechnet ab dem Tage der Rechnungslegung, in Rechnung zu stellen.
 

9.    Selling Homes darf die überlassenen Daten nur zum Zwecke der Erfüllung des Auftrages an Dritte weitergeben.
 

10.    Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten unsererseits beruhen.
 

11.    Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Sollte, aus welchen Gründen auch immer, eine der vorgenannten Vertragsbestimmungen ungültig sein, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen jedenfalls gültig und hat an die Stelle der ungültigen Vertragsbestimmung eine solche zu treten, die im Sinn der Auslegung gegenständlichen Vertrages am ehesten den Willen der Parteien im Zusammenhalt mit den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften entspricht.
 

12.    Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Klagenfurt am Wörther See. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt der Gerichtsstand des § 14 KSchG; es ist sohin jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen von Kunden ist der Ort der Beauftragung von Selling Homes durch den Kunden.

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